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Pauschalförderung von Krankenhäusern

Förderung für die Wieder- und Ergänzungsbeschaffung von Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen sowie für sonstige Investitionen gemäß dem sächsischen Krankenhausgesetz

Hinweis zur Einreichung der Verwendungsnachweise

Die Einreichung der Verwendungsnachweise erfolgt über das Förderportal der SAB.

 

Was bietet mir das Förderprogramm?

  • Sicherung der Gesundheitsversorgung

  • Die Wiederbeschaffung/Ergänzungsbeschaffung von kurzfristigen Anlagegütern in Krankenhäusern und sonstige Investitionskosten gemäß dem § 15 Sächsisches Krankenhausgesetz (SächsKHG).
  • Nicht gefördert werden Kosten für Gebrauchs- und Verbrauchsgüter.

  • Krankenhausträger

  • Das Krankenhaus muss im Krankenhausplan des Freistaates Sachsen aufgenommen sein.

  • Pauschalförderung

Bitte beachten Sie, dass nur noch eine elektronische Antragstellung über das Förderportal möglich ist.

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Eine Auszahlung wird bei Antragstellung mit beantragt.

Rechtsbehelfsverzicht | 64080

Der Verwendungsnachweis für ab dem Jahr 2023 bewilligte Pauschalen ist über das Förderportal der SAB einzureichen.
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