Potentialanalyse und Werkstatttage (Richtlinie "Individuelle Förderung")
Potentialanalyse und Werkstatttage (Richtlinie "Individuelle Förderung")
Individuelle Förderung von Schülerinnen und Schülern an allgemein- und berufsbildenden Schulen
Wichtige Hinweise
Mit dem 1. Januar 2025 ist sowohl im Freistaat Sachsen als auch im Bund eine vorläufige Haushalts- und Wirtschaftsführung in Kraft getreten. Aktuell gehen wir davon aus, dass frühestens ab dem 3. Quartal 2025 Förderentscheidungen und Bewilligungen erfolgen können. Förderanträge können weiterhin gestellt werden.
Was bietet mir das Förderprogramm?
- Förderung von Personal- und Sachausgaben über einen Zuschuss
- Pauschale für Personal- und Sachausgaben sowie Fremdleistungen:
- Vollständig absolvierte Potenzialanalyse: 150,00 EUR pro Schülerin oder Schüler
- Absolvierten Werkstatttag: 35,00 EUR pro Schülerin oder Schüler
- Durchführung des Potentialanalyseverfahrens "Profil AC Sachsen"
- Werkstatttage
- Juristische Personen des Privatrechts
- Juristische Personen des öffentlichen Rechts
- Rechtsfähige Personengesellschaften, die Träger von Berufsbildungsstätten sind
- Zugelassen gemäß: § 176 Absatz 1 Drittes Buch Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBI. I S. 594, 595), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 14. Juli 2020 (BGBI. I S. 1683) geändert worden ist
- Kooperationsvereinbarung mit der Schule
- Personal zertifiziert mit "Profil AC Sachsen"
- Gruppenstärke maximal 15 Teilnehmende
- Teilnahmeliste für durchgängige Teilnahme
- Individuelles Auswertungsgespräch und Zertifikat
- Schulen der folgenden Arten: Förderschule, Oberschule ohne Praxisberaterin oder Praxisberater, Gymnasium oder Gemeinschaftsschule in öffentlicher oder freier Trägerschaft
- Zweckgebundener, nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung
- Sach- und Personalausgaben sowie Fremdleistungen
- Vollständig absolvierte Potentialanalyse: 150,00 EUR pro Schülerin oder Schüler
- Absolvierter Werkstatttag: 35,00 EUR pro Schülerin oder Schüler
- Es ist ein Antrag pro Schule zu stellen, der zwei Schuljahre umfasst.
- Anträge auf Gewährung einer Zuwendung sind bis zum 1. April des Jahres, in dem die Maßnahme beginnen soll, bei der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank (SAB) einzureichen.
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur individuellen Förderung von Schülerinnen und Schülern an allgemein- und berufsbildenden Schulen im Freistaat Sachsen (FRL IndiFö) vom 20. April 2021
Antragstellung ab 2024:
Fachvorgaben für Antragsteller zur FRL IndiFö 2024/2025
Antragstellung 2023:
Fachvorgaben für Antragsteller zur FRL IndiFö 2023
Antragstellung 2022:
Fachvorgaben für Antragsteller zur FRL IndiFö 2022
Antragstellung ab 2024:
Fachvorgaben für Antragsteller zur FRL IndiFö 2024/2025
Antragstellung 2023:
Fachvorgaben für Antragsteller zur FRL IndiFö 2023
Antragstellung 2022:
Fachvorgaben für Antragsteller zur FRL IndiFö 2022
Gern können Sie den rechtsverbindlich unterzeichneten Antrag, sowie die rechtsverbindlich unterzeichnete Kooperationsvereinbarung über das Förderportal im jeweiligen Antrag, unter dem Punkt ‚Aufgaben‘ – Mitteilung senden‘ hochladen. Dies ersetzt die postalische Einreichung des Originals, im Nachgang zur elektronischen Antragstellung.
Kooperationsvereinbarung
Teilnahmezertifikat für die Potentialanalyse
Teilnahmezertifikat für die Werkstatttage
Teilnahmezertifikat für die Werkstatttage (Berufsfeld einzeln)
Einverständniserklärung zur Teilnahme
Teilnahmeliste Potentialanalyse
Teilnehmerliste Potentialanalyse
Teilnehmerliste Werkstatttage
Logo BMBF
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