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Potentialanalyse und Werkstatttage (Richtlinie "Individuelle Förderung")

Individuelle Förderung von Schülerinnen und Schülern an allgemein- und berufsbildenden Schulen

Wichtige Hinweise

Mit dem 1. Januar 2025 ist sowohl im Freistaat Sachsen als auch im Bund eine vorläufige Haushalts- und Wirtschaftsführung in Kraft getreten. Aktuell gehen wir davon aus, dass frühestens ab dem 3. Quartal 2025 Förderentscheidungen und Bewilligungen erfolgen können. Förderanträge können weiterhin gestellt werden.

Was bietet mir das Förderprogramm?

  • Förderung von Personal- und Sachausgaben über einen Zuschuss
  • Pauschale für Personal- und Sachausgaben sowie Fremdleistungen:
    • Vollständig absolvierte Potenzialanalyse: 150,00 EUR pro Schülerin oder Schüler
    • Absolvierten Werkstatttag: 35,00 EUR pro Schülerin oder Schüler

  • Durchführung des Potentialanalyseverfahrens "Profil AC Sachsen"
  • Werkstatttage

  • Juristische Personen des Privatrechts
  • Juristische Personen des öffentlichen Rechts 
  • Rechtsfähige Personengesellschaften, die Träger von Berufsbildungsstätten sind
  • Zugelassen gemäß: § 176 Absatz 1 Drittes Buch Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBI. I S. 594, 595), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 14. Juli 2020 (BGBI. I S. 1683) geändert worden ist

  • Kooperationsvereinbarung mit der Schule
  • Personal zertifiziert mit "Profil AC Sachsen"
  • Gruppenstärke maximal 15 Teilnehmende
  • Teilnahmeliste für durchgängige Teilnahme
  • Individuelles Auswertungsgespräch und Zertifikat
  • Schulen der folgenden Arten: Förderschule, Oberschule ohne Praxisberaterin oder Praxisberater, Gymnasium oder Gemeinschaftsschule in öffentlicher oder freier Trägerschaft

  • Zweckgebundener, nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung
  • Sach- und Personalausgaben sowie Fremdleistungen
  • Vollständig absolvierte Potentialanalyse: 150,00 EUR pro Schülerin oder Schüler
  • Absolvierter Werkstatttag: 35,00 EUR pro Schülerin oder Schüler

  • Es ist ein Antrag pro Schule zu stellen, der zwei Schuljahre umfasst.
  • Anträge auf Gewährung einer Zuwendung sind bis zum 1. April des Jahres, in dem die Maßnahme beginnen soll, bei der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank (SAB) einzureichen.
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Gern können Sie den rechtsverbindlich unterzeichneten Antrag, sowie die rechtsverbindlich unterzeichnete Kooperationsvereinbarung über das Förderportal im jeweiligen Antrag, unter dem Punkt ‚Aufgaben‘ – Mitteilung senden‘ hochladen. Dies ersetzt die postalische Einreichung des Originals, im Nachgang zur elektronischen Antragstellung.

Kooperationsvereinbarung

Teilnahmezertifikat für die Potentialanalyse

Teilnahmezertifikat für die Werkstatttage

Teilnahmezertifikat für die Werkstatttage (Berufsfeld einzeln)

Einverständniserklärung zur Teilnahme

Teilnahmeliste Potentialanalyse

Teilnehmerliste Potentialanalyse

Teilnehmerliste Werkstatttage

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Sachbericht FRL IndiFö
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