Richtlinie Stärkung berufsbildender Schulen SMK-JTF 2021 – 2027 - Investitionen
Richtlinie Stärkung berufsbildender Schulen SMK-JTF 2021 – 2027 - Investitionen
Maßnahmen zur Stärkung berufsbildender Schulen durch Investitionen zur Fachkräftesicherung
Wichtige Hinweise
Was bietet mir das Förderprogramm?
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Unterstützung von investiven und nicht-investiven Vorhaben im Bereich der beruflichen Aus-, Weiter- und Fortbildung in Form eines Zuschusses.
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Förderung von Ausgaben für die Ausstattung von Fachkabinetten (beispielweise Ausbildungsräume und -hallen, Werkstätten, Labore) berufsbildender Schulen.
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Förderung von baulichen oder technischen Einzelmaßnahmen an oder in Bestandsgebäuden sowie der Erweiterung und Sanierung von Gebäuden berufsbildender Schulen.
- Öffentliche und freie Schulträger von berufsbildenden Schulen im JTF-Fördergebiet (Landkreise Bautzen, Görlitz, Leipzig, Nordsachsen und die kreisfreien Städte Leipzig und Chemnitz).
- Träger genehmigter Ersatzschulen werden nur gefördert, wenn diese gemäß den §§ 13 und 14 des Sächsischen Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft vom 8. Juli 2015 (SächsGVBl. S. 434), das zuletzt durch Artikel 4 der Verordnung vom 20. Dezember 2022 (SächsGVBl. S. 705) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, durch den Freistaat Sachsen bezuschusst werden und deren Wartefrist abgelaufen ist.
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Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses.
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Die Zuwendung beträgt bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
{{Vordruck Titel | 12345}}
Die allgemeinen Vorschriften zu Informations- und Kommunikationsmaßnahmen des Artikels 60 der VO (EU) Nr. 2021/1139 in Verbindung mit Anhang IX der Verordnung (EU) Nr. 2021/1060 sind zu beachten. Dies ist auch der Fall, wenn durch die Begünstigten freiwillige Publizitätsmaßnahmen (wie zum Beispiel Schilder, Druckerzeugnisse, Websites) erstellt werden.
Hinweise zur Umsetzung der Informations- und Kommunikationspflichten zu den Nebenbestimmungen zum Zuwendungsbescheid finden Sie im ‚Leitfaden Sichtbarkeit, Transparenz und Kommunikation des EFRE und JTF‘ unter Downloads - Publizität und Logos im Förderzeitraum 2021-2027 im Servicebereich des Internetauftrittes der SAB.
Informationen zu den Publizitätsvorschriften
Die Einreichung der Vorhabensidee erfolgt über das Förderportal
Hinweise zur Nutzung des Förderportals der SAB
{{Fragenkatalog zur Klimaverträglichkeit | 69156}}
Hinweis zur Klimaverträglichkeit: Infrastrukturmaßnahmen, die eine erwartete Lebensdauer von mindestens 5 Jahren aufweisen, müssen nach Vorgaben der EU klimaverträglich sein. Zur Sicherstellung dieser Vorgabe ist bei jeder Antragstellung der Fragenkatalog zu beantworten. In Abhängigkeit vom konkreten Projekt können auch weiterführende Angaben durch Sie erforderlich werden. Bitte beachten Sie für Ihre Planung, dass eine Entscheidung über Ihren Förderantrag erst nach Vorliegen aller Informationen und Unterlagen zur Klimaverträglichkeit zulässig ist.
KVP-Tool Phase 2 - Klimaverträglichkeitsprüfung
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{{Erklärung zum wirtschaftlich Berechtigten im Rahmen von EU Förderprogrammen | 65222-3}}
{{Anzeige eines Zeichnungsbefugten (Unterschriftenprobe)_ausschließlich Zuschuss | 61547-1}}
{{Erklärung zur elektronischen Belegvorlage | 60612}}
{{Datenschutzhinweise für Kunden / Interessenten (DSGVO) | 64005}}
Die Informationen zur Beantragung von Auszahlungen im Förderportal werden zu einem späteren Zeitpunkt zur Verfügung gestellt. Die Beantragung der Auszahlung erfolgt über das Förderportal.
{{EFRE-JTF 2021-2027_Vertragsübersicht | 62770}}
{{Hinweise zur Vermeidung von Interessenkonflikten bei öffentl. Auftragsvergaben | 68672}}
{{Interessenkonflikte bei EU-Vergabeverfahren der Begünstigten | 68671}}
{{Erklärung zur elektronischen Belegvorlage | 60612}}
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