Sächsische Ganztagsangebotsverordnung
Sächsische Ganztagsangebotsverordnung
Förderung von Ganztagsangeboten an Schulen (GTA)
Wichtige Hinweise
- Anträge für das kommende Schuljahr sind jeweils bis zum 28. Februar über das Förderportal bei der SAB einzureichen.
- Bitte beachten Sie hierzu unsere Hinweise im Merkblatt zur Antragstellung GTA.
Was bietet mir das Förderprogramm?
- Finanzierung von Ganztagsangeboten allgemeinbildender Schulen
- Personal- und Sachausgaben für unterrichtsergänzende Maßnahmen, insbesondere zusätzliche Bildungs- und Förderangebote sowie Arbeitsgemeinschaften
- Schulträger
- Schulfördervereine
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Ganztagsangebot an mindestens drei Wochentagen mit mindestens sieben zusammenhängenden Zeitstunden (inkl. Unterrichtszeit)
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Bereitstellung von Mittagessen
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Organisation unter Aufsicht und Verantwortung der Schulleitung, Durchführung in Kooperation mit der Schulleitung; konzeptioneller Zusammenhang mit dem Unterricht
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Zweckgebundene Verwendung für unterrichtsergänzende Maßnahmen
- pauschalierte Zweckgebunde Zuweisung
- Zuweisung setzt sich zusammen aus:
- Sockelbetrag in Höhe von 6.000,00 EUR für Förderschulen und 4.000,00 EUR für alle anderen Schulen pro Schuljahr
- Schülerpauschale für jeden Schüler mit Ausnahme von Schülern der Sekundarstufe II einer allgemeinbildenden Schule
- Zusatzpauschale für Förderschulen und für die Sekundarstufe I der Oberschulen und Gemeinschaftsschulen
- Schulklubpauschale für Oberschulen, Förderschulen, Gemeinschaftsschulen und Gymnasien mit Schulklubs beträgt bis zu 10.000,00 EUR je Schuljahr
- Der Antrag ist bis zum 28. Februar eines jeden Jahres für das folgende Schuljahr bei der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank - (SAB) zu stellen.
- Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über das Förderportal Sachsen.
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Die Schulleitung muss die Durchführung der Maßnahme bestätigen. Hierzu ist die {{Schulleiterbestätigung | 61745}} mit dem Antrag hochzuladen.
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Bitte laden Sie bei Grundschulen eine aktuell gültige und von den Partnern unterzeichnete Kooperationsvereinbarung zwischen der Schule und dem Hort hoch.
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Grundsätzlich ist der Antrag vom Schulträger zu stellen. Die Antragstellung kann auch durch den Schulförderverein erfolgen, sofern das Einverständnis des Schulträgers vorliegt. Diese Einverständniserklärung des Schulträgers ist ebenso mit dem Antrag hochzuladen.
- Fördervereine und freie Schulträger: aktueller Vereinsregister- bzw. Handelsregisterauszug
- Grundschulen: Kooperationsvereinbarung zwischen Schule und Hort
- Hier finden Sie die GTA FAQ
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Für pädagogische, inhaltliche und organisatorische Fragen steht Ihnen die Servicestelle Ganztag am Landesamt für Schule und Bildung zur Verfügung: Ganztagsangebote an sächsischen Schulen - Schule und Ausbildung - sachsen.de